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Chefarzt muss für
drei Jahre in Haft


Straubing (dpa). Nach dem Tod einer Patientin muss ein Klinikbesitzer aus Straubing (Bayern) ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt das Urteil des Landgerichts Regensburg. Der Chefarzt (67) war wegen Körperverletzung und Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eine Frau erst Stunden nach einem Kunstfehler in ein größeres Krankenhaus bringen lassen.

Artikel vom 13.12.2005