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Urteil: Stewardess
haftet für Irrtum


Frankfurt/Main (dpa). Eine Stewardess, die beim Bordverkauf versehentlich einen 500-D-Mark-Schein statt einer 500-Euro-Note angenommen hatte, muss für den Schaden aufkommen. Das Arbeitsgericht Frankfurt sprach von »grober Fahrtlässigkeit«. Das Flugunternehmen hatte von Gehalt der Frau 240 Euro einbehalten, wogegen sich die Stewardess gerichtlich zu Wehr gesetzt hatte - vergeblich. Az: 1 Ca 3602/05

Artikel vom 13.12.2005