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Telefonier-Verbot
vor roter Ampel


Celle (dpa). Das Telefonieren mit dem Handy im Auto ist auch beim Warten vor einer roten Ampel verboten. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und damit ein anders lautendes Urteil des Amtsgerichts Hannover aufgehoben. Ebenfalls nicht erlaubt ist es dem Beschluss zufolge, während des Wartens an der Ampel auf Grün den Sicherheitsgurt abzuschnallen. Die »besondere Gefährdungslage« sei beim Halten an einer Ampelkreuzung nämlich nicht beseitigt, heißt es in der gestern bekannt gewordenen schriftlichen Begründung. Az: 211 Ss 111/06 Owiz

Artikel vom 13.12.2005