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Polizei-Notruf nur im Ernstfall wählen

Bei undramatischen Ereignissen allgemeine Telefonnummer nutzen


Bielefeld (hz). WESTFALEN-BLATT-Leser Thomas K. (Name geändert) reagierte völlig richtig und musste sich trotzdem deutliche Worte von der Polizei anhören. Weil der Bielefelder am vergangenen Samstag andere Autofahrer vor Schäden schützen wollte und Notruf 110 wählte, um auf drohende Unfallgefahr auf der spiegelglatten Lämershagener Straße hinzuweisen, gab es eine Standpauke von den Ordnungshütern. Thomas K., der nur den Einsatz eines Streufahrzeuges vom Winterdienst anregen wollte, verstand die Welt nicht mehr.
Dabei hatte er sich auf den ersten Blick ganz korrekt verhalten. Geht es um die Gefahrenabwehr wie auf eisglatten Straßen, ist die Polizei zuständig. Die Ordnungshüter von der rund um die Uhr besetzten Leitstelle des Polizeipräsidiums können jederzeit den Bielefelder Winterdienst - die Räum- und Streufahrzeuge von der Stadt oder vom Landesbetrieb Straßen NRW - alarmieren.
Nur der von Thomas K. gewählte Polizeinotruf war der falsche Anschluss. »Unsere Notrufleitungen sind begrenzt. Notruf 110 ist nur für das Melden von Unfällen, Überfällen oder anderen tatsächlichen Notfällen bestimmt«, so Oberkommissar Ralf Kreimer von der Leitstelle der Ordnungshüter. Wer Straßenglätte oder Ähnliches mitzuteilen habe, der möge die allgemeine Telefonnummer des Polizeipräsidiums wählen: 0521/5450. Die Vermittlung sei stets besetzt und leite jeden Anrufer an die richtige Stelle weiter.

Artikel vom 13.12.2005