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Gericht klärt
Fall Filbrich

DSV kämpft für seinen Athleten

Erfurt (dpa). Über die aus medizinischen Gründen angestrebte Ausnahme-Startgenehmigung für den zweimaligen Skilanglauf-Vizeweltmeister Jens Filbrich (Frankenhain) muss der internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne entscheiden.

Der Deutsche Skiverband (DSV) wird beim CAS den Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. »Uns blieb überhaupt keine andere Wahl. Eine Telefonkonferenz zwischen unserem Mannschaftsarzt Ernst Jakob, einem Vertreter unserer nationalen Dopingagentur Nada sowie FIS-Generalsekretärin Sarah Lewis und Bengt Saltin, dem Vorsitzenden der medizinischen Kommission der FIS, hat am vergangenen Mittwoch keine Lösung gebracht«, sagte DSV-Generalsekretär Thomas Pfüller.
Filbrich war nach dem dritten Platz beim Weltcup-Rennen am 26. November im finnischen Kuusamo wegen eines grenzwertigen Hämoglobin-Wertes von 17,0 von der FIS mit einer fünftägigen Schutzsperre belegt worden. Daraufhin hatten der Thüringer und der DSV sofort eine zusätzliche Dopingkontrolle beantragt, um keinerlei Raum für Spekulationen zu lassen. Am Samstag erhielt der DSV das negative Ergebnis der Dopingprobe und damit den erwarteten Beweis, dass Filbrich nicht gedopt hat. Am vergangenen Wochenende belegte Jens Filbrich im kanadischen Vernon beim fünffachen deutschen Erfolg in der Verfolgung den vierten Platz.
Der Hämoglobin-Wert sagt aus, wie viel Gramm roter Blutfarbstoff pro 100 Milliliter Blut gemessen werden. Bei Filbrich sind seit neun Jahren erhöhte, erblich bedingte Werte bekannt. Bei einem halben Dutzend anderer Sportler mit ähnlichen Werten auf Grund genetischer Vorbelastungen hat die FIS Ausnahmegenehmigungen erteilt, sie dem Frankenhainer bisher aber verwehrt.
Bei der Telefonschaltung verhärteten sich die Fronten zwischen DSV und FIS. Aus der schriftlichen Gesprächsnotiz geht hervor, dass die FIS weiter einen Dopingverdacht bei Filbrich hegt. »Wir wissen, dass Jens ein sauberer Athlet ist und müssen alles tun, um ihn und seinen Ruf als Sportler zu schützen«, erklärte Pfüller.
DSV-Rechtberater Werner Scheuer verweist darauf, dass im FIS-Papier sogar von Blutmanipulation und dem Doping-Mittel EPO die Rede sei. »Jetzt sind alle außergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Da die Dringlichkeit angesichts der laufenden Saison gegeben ist, streben wir auf Grund der von uns vorgelegten wissenschaftlichen Nachweise - unter anderem einem Gutachten der Uni Tübingen - so schnell wie möglich die Anerkennung der natürlich hohen Werte von Jens Filbrich an«, erklärte Scheuer.
Eine Entscheidung darüber kann laut CAS-Satzung der Präsident der zuständigen Abteilung nach Aktenlage ohne aufwendige Verhandlung treffen. Er kann aber auch eine dreiköpfige Jury mit einem von ihm nominierten sowie je einem vom Kläger und vom Beklagten vorgeschlagenen Juristen mit dem Fall betrauen.

Artikel vom 13.12.2005