Luxemburg (dpa). Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat gestern erneut ein Urteil zum Rückkauf von verstaatlichtem Ackerland aus der DDR gefällt. Demnach wird das seit 1994 geltende Gesetz nicht mehr wegen eines möglichen Verstoßes gegen EU-Beihilferecht überprüft. Das höchste EU-Gericht wies eine Klage der »Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum« gegen die EU-Kommission als unzulässig ab. Rechtssache C-78/03