Gelsenkirchen (dpa). Ein Becher Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt kann den Führerschein kosten. »Wer mit 0,4 Promille Alkohol im Blut Schlangenlinien fährt, riskiert den Schein«, sagte der Gelsenkirchener Fachanwalt für Verkehrsrecht Arndt Kempgens. Viele Autofahrer würden nur 0,5-Promille als Grenze für eine Ordnungswidrigkeit kennen. »Wenn ich jedoch mit 0,3 oder 0,4 Promille einen Fahrfehler begehe, gilt das als alkoholbedingter, und der Führerschein ist erst mal weg«, erklärte Kempgens.