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Weihnachtsgeld nicht pfändbar


Düsseldorf (WB/wid). Bei der Auszahlung von Weihnachtsgeld können sich auch die Arbeitnehmer freuen, deren Lohn oder Gehalt von einer Pfändung betroffen ist. Bis zu 500 Euro müssen nicht an die Gläubiger abgeführt werden. Damit wird berücksichtigt, dass in der Weihnachtszeit erhöhte Ausgaben anfallen. Voraussetzung für die Gewährung des Freibetrages ist, dass das Weihnachtsgeld regelmäßig gezahlt wird.
Schon 2001 hat das Oberlandesgericht Köln laut Verbraucherzentralen bestätigt, dass für Weihnachtsgeld der Freibetrag nach § 850 k der Zivilprozessordnung gewährt werden müsse. Allerdings tritt der Schutz nicht automatisch ein. Wird der Lohn auf ein gepfändetes Konto überwiesen, so muss der Schuldner beim zuständigen Vollstreckungsgereicht einen Freigabeantrag für den unpfändbaren Teil seines Lohnes stellen.

Artikel vom 09.12.2005