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Bundeskartellamt mahnt E.ON ab


Bonn (dpa). Im Streit um mehr Wettbewerb im Gasmarkt hat das Bundeskartellamt dem Versorger E.ON Ruhrgas ein Verbot langfristiger Verträge angedroht. E.ON wurde eine Abmahnung zugestellt. Nach dem Scheitern einer Konsenslösung im September hat E.ON Ruhrgas nun einen Monat Zeit zur Stellungnahme. Das Amt hält die Lieferverträge des Versorgers mit Stadtwerken für rechtswidrig. Sie beschränkten den Wettbewerb.

Artikel vom 14.12.2005