Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat erneut einen besseren Schutz von Untersuchungshäftlingen angemahnt. Die Karlsruher Richter ordneten gestern die Freilassung eines mutmaßlichen Mörders an. Er sitzt seit acht Jahren in Untersuchungshaft. Nach den Worten der Richter müssen Gerichte Haftbefehle aussetzen, wenn der Staat für eine unangemessen lange Dauer von Strafverfahren verantwortlich ist.