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-1Stadt BielefeldBekanntmachungDer Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2005 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. III/M 8 „Fischerheide“ Teilfläche A gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Osten zu erweitern. Weiterhin hat der Ausschuss die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/M 8 „Fischerheide“ Teilfläche A für das Gebiet Sandbrink, südliche Grenze des Flurstückes 1725, Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstückes 161 um 28 m nach Norden, gedachte Linie im Abstand von 28 m östlich von der westlichen Grenze des Flurstückes 161, gedachte Linie im Abstand von 56 m östlich von der westlichen Grenze des Flurstückes 135, Stadtbahn, Heidenheimer Straße und die 134. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) als Entwürfe zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

In der vorstehenden Planskizze ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer durchgehenden Linie kenntlich gemacht. Der Bereich der Flächen-
nutzungsplan-Änderung wird durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen und geänderten Darstellungen gehen aus den Plänen mit Text und Begründungen hervor.
Die Entwürfe der Bauleitpläne mit Text, Begründungen und den unten aufgeführten umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 (2) BauGB vom
23. Dezember 2005 bis einschließlich 23. Januar 2006in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nachrichtlich liegen die Planunterlagen auch im Bezirksamt Heepen zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.30 bis 18.00 Uhr) aus.
Ort und Dauer der Auslegung der Entwürfe werden hiermit gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: Schalltechnische Gutachten.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen im Bauamt und im Bezirksamt Heepen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Bielefeld, den 2. Dezember 2005
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 10.12.2005