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Frau muss Rente
zurückzahlen


Essen (dpa). Eine Frau, die 20 Jahre lang die Rente ihres verstorbenen Schwiegervaters kassiert hat, muss der Rentenversicherung 429 000 Euro zurückzahlen. Es spiele keine Rolle, dass die Frau das Geld in gutem Glauben in Empfang genommen habe, urteilte das Landessozialgericht NRW (Az. L 14 RA 14/04). Erst ein Anruf von der Bank des Toten brachte den wahren Sachverhalt ans Licht. Die Frau muss alle Überweisungen seit 1972 zurückerstatten.

Artikel vom 08.12.2005