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Leo Kirch vor Etappensieg

BGH: Klage gegen Deutsche Bank begründet


Karlsruhe (dpa). Im jahrelangen Streit mit der Deutschen Bank steht der ehemalige Medienunternehmer Leo Kirch vor einem wichtigen Etappensieg. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einer Verhandlung gestern angedeutet, dass die Klage wegen öffentlich geäußerter Zweifel des Ex-Vorstandssprechers Rolf Breuer an Kirchs Kreditwürdigkeit zumindest teilweise Erfolg haben könnte. Nach den Worten des Senatsvorsitzenden Gerd Nobbe »spricht einiges dafür«, dass die Klage wegen etwaiger Schäden einer einzelnen Kirch-Gesellschaft begründet sein könnte. Der BGH wird sein Urteil voraussichtlich am 24. Januar verkünden.
Für die Milliardenschäden aus dem Zusammenbruch des Medienimperiums will der BGH dagegen die Deutsche Bank offenbar nicht haften lassen. Auch eine persönliche Einstandspflicht Breuers sei eher unwahrscheinlich. Sollte der BGH-Bankensenat bei dieser Einschätzung bleiben, wären die aus dem Kirch-Umfeld gestreuten Milliarden-Forderungen wohl nicht durchsetzbar. Auslöser des Verfahrens war ein TV-Interview. Darin hatte Breuer über Kirchs Kreditwürdigkeit gesagt: »Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.« Zwei Monate später meldete Kirch Insolvenz an.

Artikel vom 07.12.2005