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Stadtbahn nach Theesen
mit veränderter Trasse

Mehr Grundflächenverbrauch auf freier Strecke

Bielefeld (bp). Das Planfeststellungsverfahren für die Stadtbahnverlängerung nach Theesen bis zum Homannsweg läuft weiter. Einwendungen, die unter anderem der Landesbetrieb Straßen NRW im vergangenen Jahr erhoben hatte, sind abgearbeitet, die Planungen verändert worden.

Gregor Moss als zuständiger Dezernent: »Auf freier Strecke zwischen Babenhausen und Theesen würde mehr Grundstücksfläche benötigt, in Theesen selbst und dort, wo die Wendeanlage gebaut werden würde, aber deutlich weniger.« Bemängelt worden war unter anderem der Querschnitt der Jöllenbecker Straße zwischen Theesen und Zirkonstraße, dass der Sicherheitsabstand zwischen Straße und Stadtbahn nicht ausreichend sei, dass die Fahrspuren der Jöllenbecker Straße zu schmal werden würden und das auf freier Strecke eine Sichtabschirmung zwischen Straße und Stadtbahn notwendig würde; zudem müsse die Straßenentwässerung in der Jöllenbecker Straße erhalten bleiben. Durch eine Verschiebung der Gleistrasse von etwa drei Metern in Richtung Westen würde das gewährleistet, man würde aber 2000 Quadratmeter mehr Grundstücksflächen im Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet benötigen. Die Zu- und Ausfahrt zur geplanten Park + Ride-Anlage an der Jöllenbecker/ Ecke Westerfeldstraße soll per Lichtzeichenanlage geregelt werden; eine zweite Ausfahrt direkt auf die Westerfeldstraße würde entfallen. Die Fahrspuren der Jöllenbecker Straße würden 3,25 Meter (jetzt: 3,75 Meter) breit. Die Ein- und Ausfahrt der Stadtbahn in die Wendeanlage am Homannsweg würde sich zudem etwa 30 Meter in Richtung Norden verschieben.
Und so geht es weiter: Die Unterlagen werden erneut ausgelegt, die Gutachten zu den Bereichen Lärm, Luft, Umwelt überarbeitet oder neu erstellt. Anschließend entscheidet die Bezirksregierung über die Art der Fortsetzung des Verfahrens. Die geänderte Planung wird zur Beschlussfassung im März/April 2006 den politischen Gremien in Bielefeld vorgelegt. Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss darf in seiner nächsten Sitzung am 13. Dezember zunächst einmal nur Kenntnis nehmen.

Artikel vom 07.12.2005