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Gericht bestätigt
fristlose Entlassung


Bielefeld (WB/ca). Die fristlose Kündigung eines Arbeiters, der eine Kollegin sexuell belästigt haben soll, ist wirksam. Das Arbeitsgericht Bielefeld hat die Klage des Mannes abgewiesen. Wie berichtet, war dem Arbeiter vorgeworfen worden, eine Frau in der Damentoilette des metallverarbeitenden Unternehmens »Umeta« massiv bedrängt zu haben. Der Geschäftsführer hatte den Mann trotz 16-jähriger Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen. Firmenanwalt Michael Fischer: »Der Mann hatte den Übergriff zugegeben und damit begründet, dass er mal wieder eine Frau brauche.«

Artikel vom 07.12.2005