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»Von Geburt überrascht«

Toter Säugling - Schuldfrage noch ungeklärt


Köln (dpa). Nach dem Fund eines toten Säuglings auf der Damentoilette in einem Kölner Café sind Gutachten zur Klärung der Schuldfrage nötig. »Es gibt Hinweise, dass der Junge zum Zeitpunkt der Geburt gelebt haben könnte«, sagte Oberstaatsanwalt Alf Willwacher. Das solle ein rechtsmedizinisches Gutachten klären. Auch zur Frage der Schuldfähigkeit der 21-jährigen Mutter seien ein psychiatrisches und ein psychologisches Gutachten nötig.
Die 21-jährige Mutter befinde sich in einer »schwierigen und dramatischen Situation«. Die Frau sei Hartz-IV-Empfängerin. Sie habe ausgesagt, »sie sei von der Geburt überrascht gewesen und in Panik geraten«.

Artikel vom 06.12.2005