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Schlachten nachgespielt

Anklagen: Verstoß gegen Kriegswaffenkontrollgesetz

Bad Oeynhausen (WB/uko). Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat zwei Männer aus Bad Oeynhausen (32 und 21 Jahre alt), die der rechten Szene zugerechnet werden, wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt. Der Prozess findet vor dem Schöffengericht Herford statt.

Ausgerechnet ein Treffen von Vereinen, die Schlachten originalgetreu nachspielen, führte zu den Ermittlungen: Die Bad Oeynhausener Peter S. und Christian G. stellten mit ihrem Club »Europäischer Darstellungsverein für lebendige Geschichte« bei Brünn in Tschechien Anfang Oktober 2004 die Leibstandarte von Adolf Hitler nach und ließen sich bei den Präsentationen filmen.
Dieser Streifen wurde später vom Bundesamt für Verfassungsschutz ausgewertet. Dabei fiel den Beamten die Bewaffnung der beiden Männer auf. Nach einer Hausdurchsuchung wurden bei dem 32-jährigen Peter S. und bei Christian G. (21) folgende Waffen entdeckt: Ein Maschinengewehr des Typs MG 42, das G. am 8. Mai 2004 in Tschechien gekauft und in die Bundesrepublik eingeführt haben soll. Nach Ansicht von Staatsanwalt Sven Lausten ist die Waffe nicht hinreichend unbrauchbar gemacht worden, da die Verschlüsse noch funktionierten.
Gefunden wurde zudem ein Sturmgewehr des Typs Kalschnikow AK 47 und dazu 51 Schuss Kartuschenmunition; ein Wechsellauf für das MG 42; eine Maschinenpistole des Typs PP SH (mit dem die Rote Armee ausgerüstet worden war) und dazu 404 Schuss Kartuschenmunition Letztlich wurde auch ein Schießkugelschreiber gefunden, den S. für einen Gesinnungsgenossen besorgt haben soll. Der »Europäische Darstellungsverein für lebendige Geschichte« war 1995 in Bad Oeynhausen gegründet worden. S. soll dafür als Vorsitzender fungiert haben, der arbeitslose G. soll der »Waffenwart« der nicht eingetragenen Vereinigung gewesen sein.

Artikel vom 06.12.2005