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Langzeitarbeitslose
»nicht bespitzeln«


Düsseldorf (dpa). Das Düsseldorfer Sozialgericht hat die Bespitzelung von Langzeit-Arbeitslosen durch die Behörden als unzulässig und rechtswidrig eingestuft. Unangemeldete Ermittlungen bei Nachbarn und Bekannten ohne Information des Betroffenen widersprächen dem Datenschutzrecht, entschied das Gericht. Den Hartz IV-Gesetzen zufolge haben Langzeit-Arbeitslose keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einem Partner leben, der über ein ausreichendes Einkommen verfügt.Az.: S 35 AS 343/05 ER

Artikel vom 08.12.2005