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2005 schnell noch riestern

Rentenbeiträge nur zu 20 Prozent absetzbar - Einspruch einlegen

Von Reinhard Brockmann
Berlin (WB). Männer sollten schnell noch »riestern«, Steuerzahler den Bescheid prüfen und Lebensversicherungen bald abgeschlossen werden. Das raten Finanzexperten.

Männer sollten noch 2005 über den Abschluss eines Riester-Vertrages nachdenken. Es ist die letzte Chance, eine deutlich höhere Rente als Frauen zu vereinbaren - bei gleichem Beitrag. Hintergrund ist eine gesetzliche Verordnung, dass für Frauen und Männer 2006 einheitliche Tarife gelten müssen.
Auch wer eine Lebensversicherung - egal ob Mann oder Frau - abschließen will, sollte das bald tun. Der Garantiezins bei Neuverträgen wird von 2,75 bis Ende des kommenden Jahres auf 2,25 Prozent gesenkt. Das erwartet die Stiftung Warentest in Berlin.
Das Wort »Garantiezins« verspreche mehr als es halte. Denn: Der Prozentsatz wird auf den Sparanteil zugesagt, das ist das Geld, das nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Umgerechnet auf den gesamten Beitrag fällt die garantierte Rendite erheblich niedriger aus. Konkret: Trotz 2,25 Prozent Garantiezins erreichen Versicherte bei teuren Unternehmen Beitragszinsen von unter einem Prozent.
Weil Rentenbeiträge zu höchstens 20 Prozent absetzbar sind, empfiehlt der Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. So könnten Singles (30 000 brutto) möglicherweise 155 Euro und gut verdienende Familienväter (120 000 brutto) sogar 936 Euro retten. Wegen der Besteuerung der Rente müssten, so Marlies Spargen vom NVL zum WESTFALEN-BLATT, Beiträge im vollen Umfang als vorweggenommene Werbungskosten absetzbar sein. Bislang können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur begrenzt als Sonderausgaben genutzt werden.
Viele Steuerzahler wögen sich in falscher Sicherheit. Schon jetzt bleiben Steuerbescheide hinsichtlich des Abzugs der Rentenversicherungsbeiträge vorläufig. Nach Prüfung durch die NVL (Tel. 030 / 40 63 24 49) betrifft diese Vorläufigkeit jedoch nicht die entscheidende Frage, ob nach geltendem Gesetz Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskoten abgesetzt werden können.
Der Verband empfiehlt Steuerpflichtigen Einspruch mit Hinweis auf ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (Aktenzeichen X R 11/05) einzulegen. Ganz wichtig: das »Ruhen des Verfahrens« muss ausdrücklich beantragt werden bis der Fall in etwa zwei Jahren entschieden ist. Das Finanzamt sollte darauf hingewiesen werden, dass die »Vorläufigkeit« nicht ausreicht, da vom Gericht nur die Verfassungsmäßigkeit, nicht aber die steuerliche Berücksichtigung nach heutigem Recht geprüft werde.
Konkret: Ein Single mit brutto 30 000 Euro Jahresverdienst zahlt 2925 Euro Rentenbeitrag, maximal 20 Prozent (585 Euro) kann er als Sonderausgabe absetzen. Die Steuerersparnis bei Berücksichtigung des vollen Beitrags würde 739 Euro betragen. Bei 60 000 Euro brutto wären für einen Alleinstehenden sogar 904,13 Euro »drin«. Ein Alleinverdiener mit Familie (120 000 Euro) zahlt 6084 Euro in die gesetzliche Rente ein. Er kann 1218 Euro absetzen. Nach NVL-Auffassung sollten 2154 Euro Ersparnis möglich sein.

Artikel vom 06.12.2005