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Investor kann
jetzt Konzept
überarbeiten

BZV begrüßt Beach-Garden-Idee


Heepen (jr). Das Konzept »Beach Garden« des Investors Marc Mensinga wird als interessante Freizeitidee betrachtet. Zu diesem Ergebnis kommt die Bezirksvertretung (BZV) Heepen. In ihrer Sitzung am Donnerstag befassten sich die Kommunalpolitiker einmal mehr mit dem Millionen-Projekt, das im Bereich Talbrückenstraße/Herforder Straße entstehen soll und seit Monaten für viel Diskussionsstoff in der Öffentlichkeit sorgt. Ob das Projekt tatsächlich realisiert wird, ist aber weiterhin offen. Mit dem einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Heepen, der geplanten Strandgartenidee wohlwollend gegenüberzustehen, erhält Marc Mensinga jetzt die Möglichkeit, sein Konzept zu konkretisieren.
Bis zum Juli 2006 muss der Investor seine überarbeiteten Pläne fertig gestellt haben. Bezirksvorsteher Andreas Rüther (CDU): »Bis dahin wird es in dieser Sache von uns keine verbindlichen Entscheidungen geben. Insbesondere erwarten wir Klarheit zu Themen wie Flächen- und Investitionsbedarf, Verkehrsinfrastruktur sowie Wirtschaftlichkeit.«
Für leichte Irritation sorgte in der Sitzung die Feststellung, der Investor wolle künftig auch Konzerte mit bis zu 4000 Zuschauern anbieten. Zuviel, hieß es. Bei solch großer Anzahl würden die Parkplätze hinten und vorne nicht reichen. SPD-Sprecher Gerhard Wäschebach monierte: »Derartiges Vorhaben zielt eindeutig in Richtung Kommerzialisierung. Und das wiederum geht zu Lasten der Anwohner, die dann erheblich beeinträchtigt werden.«
Kritik an dem Beach-Garden-Konzept übte auch Marianne Kreye (Bündnis 90/Die Grünen). Da passe noch so einiges nicht überein. Trotzdem wolle man dem Investor die Chance der Überarbeitung geben, »und deshalb stimmen wir heute der Verwaltungsvorlage zähneknirschend zu.«
Der BZV-Beschluss sieht zudem zwei weitere Punkte vor. Erstens: Die Verwaltung stellt sicher, dass dem Investor die städtischen Interessen und Anforderungen mitgeteilt werden. Zweitens: Die Stadt wird bis zur Entscheidung über das Konzept »Beach Garden« nicht anderweitig über die Flächen verfügen oder verhandeln.

Artikel vom 03.12.2005