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Streit um Fichte:
Klage abgewiesen


Ummeln (hz). In Sachen Nachbarschaftsstreit um das Fällen einer angeblich nicht standsicheren Fichte (Bericht vom 1. Dezember) hat das Verwaltungsgericht Minden die Klage gegen die Stadt Bielefeld abgewiesen. Die Kommune, so die Feststellung der 11. Kammer, könne nicht zum ordnungsbehördlichen Einschreiten verpflichtet werden. Die öffentliche Ordnung im Fall des auf einem Nachbargrundstück des Klägers stehenden Baumes sei nicht so stark betroffen, dass ein Anspruch gegen die Stadt aufs Beseitigen der Fichte gegeben sei. Im Übrigen wurde der Kläger auf den Zivilrechtsweg vor dem hiesigen Amtsgericht verwiesen, um seinen Standpunkt durchzusetzen, die nach städtischer Gutachtermeinung standsichere Fichte entfernen zu lassen.

Artikel vom 06.12.2005