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Falschparker vom
Markt muss zahlen

Gericht beendet Kesselbrink-Streit

Bielefeld (hz). Der Falschparker vom Marktplatz Kesselbrink muss 96 Euro Abschleppkosten und Verwaltungsgebühr zahlen. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichtes Minden hat jetzt die Klage des Citroënfahrers gegen die Stadt Bielefeld abgewiesen.

Wie in der Ausgabe vom 1. Dezember berichtet, sollte das Auto des Klägers am frühen Morgen des 29. Mai vergangenen Jahres, einem Samstag, gegen 4 Uhr abgeschleppt werden. Der Wagen stand auf der Marktfläche des Kesselbrinks. Wo die Händler ihre Stände aufbauen, herrscht laut Beschilderung dienstags, donnerstags und samstags von Mitternacht bis 16 Uhr absolutes Halte- und Parkverbot. Daher hatte der Marktleiter am 29. Mai 2004 angeordnet, dass vor Aufbau des Wochenmarktes von etwa 5 Uhr an besagter Citroën vom Platz zu entfernen ist.
Dazu kam es zwar nicht, weil Autofahrer und Abschleppwagen zufällig zeitgleich auf dem Kesselbrink eintrafen. Obwohl das Fahrzeug nicht aufgeladen wurde, schickte die Stadt eine Rechnung über 96 Euro. Dagegen setzte sich der Flaschparker mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht mit dem Argument zur Wehr, dass das Abschleppen um 4 Uhr in der Frühe unverhältnismäßig sei. Zudem sei sein Wagen nicht »an den Haken« genommen worden - der Abschleppwagen habe eine »Leerfahrt« unternommen.
Dieser Logik mochte die 11. Kammer des Verwaltungsgerichtes unter Vorsitz von Richter Dr. Hans-Joachim Hüwelmeier nicht folgen. Abschleppen um 4 Uhr am frühen Morgen, so die Feststellung der Justiz, sei nicht unverhältnismäßig, wenn bereits wenig später mit dem Aufbau des Wochenmarktes auf dem Kesselbrink begonnen werde.
Auch die 96 Euro Abschleppkosten sowie Verwaltungsgebühren seien gerechtfertigt. Wenn aus gegebenem Anlass ein Abschleppwagen gerufen werde, so das Verwaltungsgericht, könne man nicht davon ausgehen, dass der betroffene Autofahrer rechtzeitig vor Ort erscheine, um seinen Pkw von der blockierten Fläche zu entfernen.
Der falschparkende Citroënfahrer vom 29. Mai vergangenen Jahres ist offenbar kein Einzelfall. Wie Marktmeister Harald Hardt vom städtischen Ordnungsamt auf Anfrage berichtete, würden pro Jahr etwa 200 Autos vor Beginn des Wochenmarktes auf dem Kesselbrink abgeschleppt. Besonders drastisch sei die Situation in den Nächten zu den Samstagen, obwohl Aushänge in Diskotheken wie dem Café Europa extra auf das Halte- und Parkverbot im Marktbereich hinweisen würden.

Artikel vom 05.12.2005