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Spielsüchtige
schützen

Bielefelderin klagt


Karlsruhe/Bielefeld (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) wird möglicherweise den Schutz Spielsüchtiger stärken, die sich selbst für weitere Besuche im Spielcasino haben sperren lassen. Gestern hat das Karlsruher Gericht über die Klagen zweier Frauen aus Bielefeld und Schwerte verhandelt. Sie fordern vom nordrhein-westfälischen Casinobetreiber WestSpiel die Rückzahlung der von ihren Ehemännern verspielten Gelder.
Die Männer, die gegenüber der Spielbank schriftlich eine »Selbstsperre« erklärt hatten, waren trotzdem ins Casino in Dortmund-Hohensyburg gegangen - und zwar in die ohne Personenkontrolle zugänglichen Automatenspielsäle, dem so genannten Kleinen Spiel. Der BGH wird sein Urteil am 15. Dezember verkünden.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob dem Casino auch im Kleinen Spiel eine Kontrolle im Interesse gesperrter Spieler zumutbar war. Joachim Kummer, Anwalt der Klägerinnen, argumentierte, die Spielbank hätte sich zumindest am Telecash-Gerät - das ohnehin von einem Angestellten bedient wurde - die Ausweise vorlegen lassen müssen. Dort hatten sich die Spieler mit der Kreditkarte Nachschub besorgt - in einem Fall 20 Mal 500 Mark (entspricht 5100 Euro).

Artikel vom 02.12.2005