Mainz (dpa). Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzweifeln. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Daher könne einem Mitarbeiter auch nicht fristlos mit der Begründung gekündigt werden, er habe seine Arbeitsunfähigkeit lediglich vorgetäuscht. Nur wenn der Arbeitgeber ernsthafte Zweifel habe und diese auch näher begründen könne, gelte eine Ausnahme. Az.: 4 Sa 728/04.