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Halten und Parken ist an
genau drei Tagen verboten

Wochenmarkt Kesselbrink ein Fall fürs Gericht


Bielefeld (hz). Der Wochenmarkt auf dem Kesselbrink wird zum Fall für das Verwaltungsgericht Minden. Ein Autofahrer klagt gegen die Stadt, weil sein Citroën am 29. Mai vergangenen Jahres abgeschleppt werden sollte. Der Wagen stand an jenem Samstagmorgen gegen 4 Uhr auf dem Kesselbrink und blockierte nach Meinung des Marktleiters vom Ordnungsamt den Aufbau der Händlerstände.
Verkehrsschilder auf dem Kesselbrink weisen darauf hin, dass auf einem Teil des Platzes das Halten und Parken an den Markttagen Dienstag, Donnerstag und Samstag zwischen Mitternacht und 16 Uhr verboten ist. Der jetzt vor dem Verwaltungsgericht klagende Autofahrer stellte trotzdem dort seinen Wagen ab und fordert nun von der Stadt Bielefeld 96 Euro zurück - das Geld, das für Verwaltungsgebühr und Abschleppkosten fällig wurde.
Dabei beruft sich der Kläger unter anderem darauf, dass das Abschleppen um 4 Uhr in der Frühe unverhältnismäßig ist. Allerdings beginnen bereits eine Stunde später die ersten Markthändler mit dem Aufbau ihrer Stände. - Verhandelt wird der Fall am morgigen Freitag vor Gericht.

Artikel vom 01.12.2005