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Banken sollen bei »Phishing« haften


Brüssel (WB). Die Haftung beim Verlust von EC-Karten und beim Betrug mit Online-Banking soll verändert werden. Banken sollen von 2010 an generell für alle Schäden aufkommen, die entstehen, wenn Online-Betrüger durch gezieltes Abgreifen der Passwörter und Transaktionsnummern Geld von fremden Konten abheben.
Laut »Financial Times Deutschland« will EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy heute in Brüssel eine entsprechende Gesetzesinitiative vorstellen.
Bisher werden von vielen Banken die Folgekosten durch die in Fachkreisen »Phishing« genannte Diebestour per Internet nur aus Kulanz übernommen. Im Einzelfall müssen betroffene Kunden nachweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Online-Banking nachgekommen sind und etwa für einen ausreichenden Virenschutz gesorgt haben.
McCreevy will zudem den Schutz für diejenigen verbessern, die ihre EC- oder Kreditkarten verlieren. Selbst für Schäden, die auftreten, bevor der Verbraucher den Verlust der Bank gemeldet hat, sollen Kunden künftig nur bis zu einer Höhe von 150 Euro haften.
Nach deutscher Rechtsprechung haftet bei grober Fahrlässigkeit heute allein der Kunde bis zur Sperrung des Kontos. Für die Branche kommt der Vorstoß aus Brüssel nicht unerwartet.

Artikel vom 01.12.2005