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Bundesgerichtshof
entlastet Eltern


Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geschiedene Väter oder Mütter beim Unterhalt für volljährige Kinder entlastet. Nach einem Urteil von gestern kann derjenige, der allein für den Lebensunterhalt des Sohnes oder der Tochter aufkommen muss, künftig das volle Kindergeld von seiner Zahlungspflicht abziehen. Das gilt auch dann, wenn der Nachwuchs beim anderen - nicht zu Unterhalt verpflichteten - Elternteil wohnt. Az: XII ZR 34/03 26. Oktober 2005

Artikel vom 01.12.2005