München (dpa). In einem Präzedenzurteil hat das Landgericht München I Übersetzern mehr Honorar zugesprochen. In der Entscheidung gab die 7. Zivilkammer zwei Klägern Recht, die einen in der Steinzeit spielenden Roman übersetzt hatten. Die Richter beanstandeten den Passus in den Verträgen mit dem Verlag, wonach mit dem Pauschalhonorar von 16,87 Euro pro Seite neben der Übersetzung auch alle anderen Nutzungsrechte abgegolten sein sollten (Az.: 7 O 24552/04). Erbringer kreativer Leistungen müssten angemessen an den Früchten ihrer Arbeit beteiligt werden.