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Erneut ein Strafantrag
gegen Jürgen Drews

Freispruch für Frauen vom Vorwurf des Betruges

Bielefeld (hu). Der Streit um Tantiemen zwischen Schlagerstar Jürgen Drews und Ewa C. (das WESTFALEN-BLATT berichtete) könnte in die dritte Runde gehen. Ewa C., die sich wegen Prozessbetruges und Urkundenfälschung verantworten musste, wurde am Montag vom Amtsgerich freigesprochen. Nun läuft ein Strafantrag gegen Drews wegen Prozessbetruges.

Staatsanwältin Christine Herberholz kündigte gestern zudem an, gegen »Onkel Jürgen« wegen uneidlicher Falschaussage ermitteln zu wollen. - Ebenfalls freigesprochen wurde gestern Ilona G., die Schwester von Ewa C., die deren Aussage bestätigt hatte und daraufhin wegen Meineides angeklagt worden war. Im zweiten Prozesstag waren sich gestern die Staatsanwältin, die Verteidiger Siegmund Benecken und Detlev Binder und schließlich auch der Vorsitzende Richter Klaus Schmitz einig, dass es zu viele Zweifel an einer Betrugsabsicht G.s gebe, die schließlich für die Angeklagten sprechen müssten. Somit beantragte auch die Staatsanwaltschaft ebenso wie die Verteidigung den Freispruch.
Die jetzige Verhandlung war die Folge eines Prozesses vor dem Bielefelder Landgericht, bei dem Ewa C. Schlagersänger Jürgen Drews verklagt hatte, weil er einen von ihr geschriebenen Liedtext für den Titel »Irgendwann, irgendwo, irgendwie« benutzt haben soll, ohne dafür ihr Einverständnis gehabt zu haben (das WESTFALEN-BLATT berichtete). 1986 soll Drews den Text mit zwei weiteren erhalten und den Empfang auch quittiert haben. Diesen Prozess hatte Drews, der gestern selbst nicht anwesend war, gewonnen.
Daraufhin waren Ewa C. und ihre Schwester Ilona G. angeklagt worden. Um zu überprüfen, ob der nachträglich in die Quittung eingefügte Vermerk über den Erhalt des Textes zu »Irgendwann, irgendwo, irgendwie« tatsächlich von Jürgen Drews stammt, wurde ein Schriftsachverständiger eingeschaltet, der ein Gutachten erstellte. »Ich kann nicht ausschließen, dass auch der Zusatz von Jürgen Drews geschrieben wurde. Ich kann aber auch nicht einwandfrei sagen, dass er von Drews geschrieben wurde«, erklärte dieser vor Gericht. Dass der Vermerk zusätzlich von einer anderen Person eingefügt, also gefälscht wurde, hielt der Sachverständige für unwahrscheinlich. Damit waren die Zweifel an einer Schuld der Angeklagten für den Vorsitzenden Richter so stark, dass er sich zum Freispruch entschied.
Daran vermochte auch die Aussage eines weiteren Zeugen nichts zu ändern, der für sich in Anspruch nahm, sowohl den Text für »Irgendwann, irgendwo, irgendwie« geschrieben als auch die Melodie dazu komponiert zu haben. »Damit habe ich den Tod meines Vaters verarbeitet«, erklärte Hans-Jürgen D. vor Gericht, der zum damaligen Zeitpunkt in einer Bundeswehrkantine als Koch arbeitete und in seiner Freizeit als Komponist tätig war. »Irgendwann, irgendwo, irgendwie« sei sein erster großer Hit gewesen, der sich etwa 120 000 Mal verkauft und Jürgen Drews »aus der Versenkung« geholt habe. Doch wie viel Tantiemen er für seine Arbeit erhalten habe, vermochte D. nicht exakt zu sagen. Erst nach hartnäckigem Nachfragen der Rechtsanwälte Binder und Benecken schätzte er schließlich »so etwa 180 000 Mark«. Dass er sich an solch eine Summe nicht erinnern könne, hielt Richter Schmitz für wenig glaubwürdig.
Wie Siegmund Benecken nach dem Freispruch sagte, laufen derzeit Strafanträge gegen Drews wegen Prozessbetruges und gegen D. wegen Falschaussage. »Diese wurden bis zum Ende des jetzigen Prozesses erstmal auf Eis gelegt, werden jetzt aber wieder aufgenommen«, so der Rechtsanwalt. Die Erfolgsaussichten schätzt er jedoch als gering ein. Denn Richter Klaus Schmitz vermochte in dem jetzigen Verfahren keine Betrugsabsicht des Schlagersängers zu erkennen.

Artikel vom 29.11.2005