Düsseldorf (dpa). Der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf zur Einführung von Studiengebühren ist einem Rechtsgutachten zufolge verfassungswidrig. Mit der Gebühr werde gegen den Vertrauensschutz für bereits Immatrikulierte verstoßen, sagte der Münsteraner Verwaltungsjurist Wilhelm Achelpoehler. Der Rechtsanwalt hat sein Gutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) verfasst. Die Landesregierung wies diese Auffassung zurück.