Berlin (dpa). Die Bundesregierung will den Einsatz von Daten aus der Maut-Erfassung bei der Fahndung zunächst prüfen. Es gehe darum zu sehen, ob der Datenschutz Ermittlungen behindere, teilte gestern das Innenministerium mit. Die Frage sei, inwieweit bei schweren Straftaten Daten zur Fahndung genutzt werden können.