Düsseldorf (dpa). Die Schäden durch das Winterchaos sind nur durch Zusatzversicherungen abgedeckt. Schneeschäden an Dächern und Wintergärten übernehme lediglich eine Elementarschadenversicherung, teilte die Verbraucherzentrale NRW mit. Nicht einmal jeder zehnte Hausbesitzer habe eine solche Versicherung. Sollte ein Schaden am Haus nicht durch den Schneefall, sondern durch den Sturm entstanden sein, könne diese bei der Gebäudeschutzversicherung angemeldet werden.