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Kommentar
Maut-Fahndung

Verbrecher unter Datenschutz?


Was hat Vorrang? Die Aufklärung schwerster Verbrechen oder der möglichst umfassende Schutz von Daten der Bürger? Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant jetzt eine solche Lockerung des Datenschutzes. Ausgangspunkt ist die Tötung eines Parkplatzwächters an der Autobahn durch einen Lkw-Fahrer. Dessen Lastzug ist wahrscheinlich vom Mautsystem erfasst worden. Diese Daten sind für die Fahnder derzeit allerdings tabu.
Natürlich melden sich sofort Verfassungshüter zu Wort, die nun fürchten, jeder Autofahrer auf der Autobahn könne in Fahndungsmaßnahmen geraten, ohne davon Kenntnis zu haben. Daher muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass der Lockerung des Datenschutzes enge Grenzen gesetzt werden.
Wenn jedoch der Nachweis geführt werden kann, dass andere Fahndungsmittel nicht zum Erfolg geführt haben, dann darf die Aufklärung eines solch schweren Verbrechens nicht am Datenschutz scheitern. Damit würde sich der Staat selbst Fesseln anlegen und den Straftäter schützen.
Also: ein klares Ja zur Fahndung mit Maut-Daten. Und zwar dann -Êund nur dann -, wenn es um die Aufklärung von Kapitalverbrechen geht. Friedhelm Peiter

Artikel vom 28.11.2005