Bielefeld (WB). Der Winter ist da, und das Ordnungsamt weist auf folgende Regelungen hin: - Grundstückseigentümer und Eigentümergemeinschaften von Anliegergrundstücken sind verpflichtet, Gehwege an Werktagen (7.00 bis 20 Uhr) und Sonn- und Feiertagen (9.00 bis 20 Uhr) auf einer Breite von 1,50 Metern von Schnee und Glätte zu befreien. - Wo kein Gehweg angelegt ist (z.B. in verkehrsberuhigter Zone), muss der Fahrbahnrad 1,50 Meter in der Breite freigehalten werden. - Reinigungs- und Streupflicht beginnen unmittelbar nach Ende des Schneefalls bzw. sobald die Eisglätte entsteht. - Der Schnee sollte nicht auf die Fahrbahn, sondern an den Gehwegrand geräumt werden. - An Bushaltestellen und Fußgängerüberwegen ist zusätzlich der gefahrlose Zu- und Abgang zu gewährleisten. - Schnee- und Eisbefreiung kann auf Mieter übertragen werden (privatrechtliche Vereinbarung/ Mietvertrag) - Salz ist verboten; erlaubt sind Granulat, Splitt und Sand. Weitere Infos telefonisch unter 51-38 10 (Umweltbetrieb) und 51-22 13 (Ordnungsamt).