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Brandmeister verliert
nach Urteil seinen Job

Lebensgefährtin mißhandelt und vergewaltigt

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Zwei Vergewaltigungen und Mißhandlungen seiner früheren Lebensgefährtin werden einen Berufsfeuerwehrmann nun unweigerlich den Job kosten. Das Landgericht verurteilte den Mann zu 27 Monaten Haft.

Die 11. Strafkammer unter Vorsitz von Wolfgang Lerch zog damit einen Schlußstrich unter ein juristisches Scharmützel, an dem auch das Oberlandesgericht Hamm seinen Anteil hatte. Ursprünglich war der 39-jährige Matthias B. vom Amtsgericht nämlich nur zu 16 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Kommentierte Lerch ärgerlich: »Da sind Sie viel zu billig davongekommen, das war ein Witz.«
Während einer Single-Party hatten sich B. und Kathi H. (Name geändert) 2001 kennen und lieben gelernt. Das Paar verbrachte zusammen einen Urlaub in Kroatien, Anfang 2002 zog der Berufsfeuerwehrmann auf dem Hof der Frau in Jöllenbeck ein. Was harmonisch begann, wurde für die Frau zu einem »Martyrium« - so stellte ein Gericht es bereits rechtskräftig fest. Matthias B. übte aus Eifersucht »umfassende Kontrolle« und »Telefonterror« aus. Er wurde tätlich, er würgte und schlug Kathi H., die sich »von ihm nicht lösen konnte«. Schließlich kam es am 2. Oktober 2002 und an einem nicht benannten Tag in jenem Jahr zu zwei häßlichen Vergewaltigungen der Frau.
Nachdem beide Partner zu Beginn der Beziehung noch einen einvernehmlichen Vertrag über die Eigentumsverhältnisse am Hof und am Grundstück geschlossen hatten, zog Kathi H. am 8. Oktober 2002 endgültig zu Hause aus und erstattete drei Wochen später Strafanzeige.
Das Amtsgericht verurteilte den zweimal vorbestraften Berufsfeuerwehrmann (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, versuchte Nötigung, Körperverletzung) nur zu 16 Monaten Haft, deren Verbüßung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft erreichte in der Berufung beim Landgericht Bielefeld zweieinhalb Jahre Haft.
Dieses Strafmaß bedeutete zwingend das Ausscheiden des Brandmeisters aus der Bielefelder Berufsfeuerwehr (wie stets bei mehr als einem Jahr Haft). Und das OLG Hamm fand in der Revision tatsächlich ein Haar in der juristischen Suppe des Landgerichts, denn das habe den drohenden Verlust des Beamtenstatus des Matthias B. »nicht genügend berücksichtigt«.
Das hingegen tat das Landgericht in der Neuverhandlung deutlich, nachdem ein Gutachter dem seit Frühjahr 2004 suspendierten Brandmeister die volle Schuldfähigkeit attestierte, hielt jedoch einen dreimonatigen Abschlag für ausreichend. Zwei Jahre und drei Monate Haft soll B. absitzen. Wolfgang Lerch: »Die Frau sollte fertig gemacht werden. Das war eine fiese Tat.«

Artikel vom 26.11.2005