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Achteinhalb Jahre Haft
für eine »hässliche Tat«

Polnischer Bankräuber vom Landgericht verurteilt


Bielefeld (uko). Achteinhalb Jahre Haft wegen des Überfalls auf die Sparkassen-Filiale Altenhagen soll der polnische Bankräuber Mariusz P. (43) absitzen. Das Landgericht Bielefeld unterbot damit Staatsanwalt Hans-Dieter Heidbrede (zehn Jahre Haft) und blieb über dem Antrag von Verteidiger Andreas Chlosta (sechs Jahre).
Alle Prozeßbeteiligten waren sich nach der zweitägigen Hauptverhandlung vor der 1. Strafkammer einig, daß es sich bei der Tat am 2. August um »einen brutalen Überfall« gehandelt habe. In den frühen Morgenstunden jenes Tages waren die eigens aus Polen eingereisten drei Räuber durch ein Toilettenfenster in die Räume der Filiale eingestiegen. Mitgebracht hatten P. und seine bis heute unerkannt gebliebenen Komplizen eine abgesägte Leiter, Kabelbinder, eine scharfe Waffe und Maskierungen.
In den Räumen warteten die Verbrecher auf die Sparkassenangestellten, die nach ihrem Eintreffen nacheinander gefesselt wurden. Mit Schlägen und Tritten wurden sie dann eingeschüchtert und gefügig gemacht, damit der Tresor der Filiale endlich geöffnet wurde. Heidbrede bezeichnete die Gewalttätigkeiten als insgesamt üble Tat: »So etwas Hässliches habe ich noch nie erlebt«, sagte er. Kammervorsitzender Wolfgang Korte sprach gar von einem »Martyrium«, das die Opfer durchlebt hätten.
46 000 Euro Beute fiel den Tätern, die dann getrennt flüchteten, in die Hände. Zwei der Männer entfernten sich unerkannt mit dem Privatwagen eines Angestellten, weil sie, so Korte, »das Eintreffen der Polizei« vermuteten. Mariusz P. hingegen floh allein und zu Fuß - mit der scharfen Waffe und mit der kompletten Beute - in ein Maisfeld. Dort war bald Endstation für den Verbrecher, er wurde von einem Polizeihund gestellt.
Zeugen vermochten ihn später als Haupttäter, der sie besonders mit Schlägen malträtiert habe, zu identifizieren. Die Opfer machten das an der auffälligen Kleidung des Mannes fest, der auch für Staatsanwalt und Gericht als der Haupttäter galt. Er habe sich eine plausible, geständige Einlassung erhofft, wetterte Heidbrede gestern; gehört habe man von P. nur Lügen und ungenaue Aussagen. Den Alkoholgenuß des Mannes, P. hatte zur Tatzeit etwa 2,5 Promille, wertete der Staatsanwalt nicht als strafmildernd.
An diese Vorgabe hielt sich die Strafkammer jedoch nicht. Die Richter billigten dem Mann eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit zu. Gleichwohl wird Heidbrede mit seiner Einschätzung, der Pole werde nach Verbüßung der Halbstrafe abgeschoben und »nie wieder eine Bank in Deutschland überfallen«, wohl recht haben. Würde er erneut ergriffen, müßte P. auf die Reststrafe absitzen.

Artikel vom 25.11.2005