28.11.2005
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Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
Dienstgebäude: Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
Dt-Le/21/Gr-51.0133/05/0401S1
Immissionsschutz
Vollzug des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Feststellung der UVP-Pflicht -
Bekanntgabe gem. § 3a UVPG,
des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG (bzw. § 3e UVPG) durchgeführt. Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung besteht.
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörden aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben.
Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
(gez. Gruber)
Artikel vom 28.11.2005