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Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL

Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWLDetmold, den 22. 11. 2005
Dienstgebäude: Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
Dt-Le/21/Gr-51.0133/05/0401S1
Immissionsschutz
Vollzug des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Feststellung der UVP-Pflicht -
Bekanntgabe gem. § 3a UVPG,
des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG
Die Fa. Baxter Oncology GmbH beantragt für den Standort Artur-Ladebeck-Str. 128-152 in 33647 Bielefeld gem. §§ 6/16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Arzneimittelwirkstoffen durch chemische Umwandlung. Der vorgelegte Genehmigungsantrag beinhaltet die Optimierung der Produktion bei gleichzeitiger Modernisierung der Anlage mit Anpassung an den Stand der Technik. Die genehmigte Jahrestonnage an Produkten wird nicht erhöht.
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG (bzw. § 3e UVPG) durchgeführt. Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung besteht.
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörden aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben.
Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Im Auftrag
(gez. Gruber)

Artikel vom 28.11.2005