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Fahrlehrer siegt im Streit mit der GEZ

Lutz Rüdiger Ott sollte für drei defekte Fernseher 4500 Euro Rundfunkgebühr zahlen

Von Christian Althoff
Lemgo (WB). Ein Fahrlehrer aus Lemgo (Kreis Lippe) hat gestern vor dem Verwaltungsgericht Minden einen Rechtsstreit mit der Gebühren-Einzugs-Zentrale (GEZ) gewonnen. Die hatte 4500 Euro Rundfunkgebühren gefordert - für drei TV-Geräte, die nichts empfangen können.
Nichts als »Schnee« auf dem Bildschirm: Lutz Rüdiger Ott hat seine TV-Geräte so verändern lassen, dass sie nur Videokassetten abspielen können. Trotzdem sollte er für Fernsehempfang zahlen. Fotos: Althoff
Fahrlehrer Lutz Rüdiger Ott freut sich, dass er den Rechtsstreit gestern gewonnen hat.

Als Lutz Rüdiger Ott (49) vor sechs Jahren seine Fahrschule an drei Orten eröffnete, achtete er bereits darauf, dass der Elektriker keinen Antennenanschluss in die Unterrichtsräume legte: »Weil ich jedem Ärger mit der GEZ aus dem Weg gehen wollte«, erzählt er. Denn Fernsehgeräte wollte Ott sehr wohl aufstellen: »Aber nur, um meinen Schülern Lehrvideos vorführen zu können.« Um ganz sicher zu gehen, brachte Ott die drei TV-Geräte damals in die Werkstatt von Radio- und Fernsehtechnikermeister Rüdiger Dalbke. Der zerstörte mehrere Leiterbahnen im Empfangsteil der Fernseher und gab dem Fahrlehrer schriftlich, dass »Fernsehen künftig unmöglich ist«.
Lutz Rüdiger Ott glaubte, alles richtig gemacht zu haben - bis er doch einen Gebührenbescheid aus Köln bekam und 17,03 Euro pro Gerät und Monat zahlen sollte. »Als ich bei der GEZ anrief, warf mir eine Mitarbeiterin vor, ich sei auch nicht besser als alle anderen und wolle mich nur vor der Rundfunkgebühr drücken.« Er habe die Frau auf das Schreiben des Fernsehtechnikers hingewiesen, doch die habe das als Gefälligkeitsgutachten abgetan.
Der Fahrschulbesitzer blieb stur und ließ die Zahlungsaufforderungen der GEZ unbeachtet - bis eines Abends ein Kontrolleur der Einzugszentrale vor seinem Haus stand, etliche Kilometer von den Fahrschulräumen entfernt. »Als ich ihm den Zutritt verwehrte, schlich er durch den Garten und versuchte, durch die Fenster hereinzuschauen. Ich konnte das nicht nachvollziehen, weil mein privater Fernseher natürlich angemeldet ist - ebenso wie das Radio in meinem Fahrschulwagen.« Mit den Worten »Solche Leute wie Sie packen wir schon!« soll sich der Kontrolleur damals davongemacht haben. Lutz-Rüdiger Ott wandte sich erneut an die GEZ und erfuhr diesmal, dass er keine Gebühren zu zahlen brauche, wenn er den Empfänger aus dem Fernseher ausbauen lasse. Ott: »Der Empfänger war ja bereits zerstört. Warum sollte ich ihn zusätzlich auf meine Kosten entfernen lassen?«
Während der Auseinandersetzung mit der GEZ stieg die Forderung der Einzugszentrale Monat um Monat auf zuletzt 4500 Euro. Lutz Rüdiger Ott focht den Gebührenbescheid an und zog vors Verwaltungsgericht Minden. Das hatte gestern den Fernsehtechnikermeister Rüdiger Dalbke als Zeugen geladen, der den Richtern eindrücklich schilderte, dass es keinen Unterschied mache, ob ein Empfangsteil zerstört oder ausgebaut sei: »In jedem Fall wäre es kompliziert und teuer, wollte man das Gerät wieder zu einem echten Fernseher machen!«
Das sah schließlich auch der Vertreter der GEZ ein. Er sprach von einem »Versehen« und erklärte, man habe nun keine Forderungen mehr an den Fahrschulinhaber. Daraufhin zog Ott seine Klage zurück. »Dieser Rechtsstreit war überflüssig!«, sagte Rechtsanwalt Ulrich Backhaus aus Barntrup, der den Fahrlehrer vertreten hatte. Der muss nun zwar keine Rundfunkgebühren zahlen, hat aber die Prozesskosten am Hals. »Zum Glück bin ich rechtsschutzversichert!«, schmunzelte der Lemgoer, als er gestern erleichtert das Verwaltungsgericht verließ. Seite 4: Kommentar

Artikel vom 25.11.2005