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Auslieferung
neu geregelt

In andere EU-Staaten


Berlin (dpa). Die neue Bundesregierung will die Voraussetzungen für eine Auslieferung von mutmaßlichen deutschen Straftätern an andere EU-Staaten verschärfen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) legte dazu gestern einen Gesetzentwurf vor, mit dem das Gesetz zur Umsetzung des EU-Haftbefehls erneuert werden soll. Er berücksichtigt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das im Juli das bestehende Gesetz wegen unzureichenden Schutzes deutscher Staatsbürger verworfen hatte.
Im einzelnen soll künftig die Entscheidung zur Auslieferung von mutmaßlichen Straftätern mit deutschem Pass gerichtlich überprüfbar sein. Ferner muss vor einer Auslieferung geklärt werden, ob die Tat einen maßgeblichen Inlands- oder Auslandsbezug hat.
Zypries betonte, es werde keine neue Form von Haftbefehl eingeführt. Vielmehr gehe es darum, die bestehenden Rechtshilfeverfahren zu beschleunigen. Ziel ist es, Entscheidungen über Auslieferungen in 60 Tagen zu treffen. »Wir gehen jetzt davon aus, dass wir damit die Voraussetzungen des Gerichts erfüllt haben«, sagte Zypries. Das neue Gesetz sei in der Koalition abgestimmt. Der Entwurf wird im Januar im Kabinett vorgelegt.

Artikel vom 25.11.2005