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Heimleiter hat nicht geklagt

Abfindung gilt dem ehemaligen FuD-Leiter


Borchen/Paderborn (WV). Heimleiter Martin Bogdanski vom Wohnheim für Menschen mit Behinderungen in Borchen legt Wert auf die Feststellung, dass er keinen Prozess vor dem Arbeitsgericht Paderborn gegen seine Arbeitgeberin »Wohnen für Behinderte eGmbH« geführt hat. Der 50-Jährige fürchtet Verwechselungen mit dem 49 Jahre alten ehemaligen Leiter des »Familien Unterstützenden Dienstes« (FuD) in Paderborn. Der einstige FuD-Leiter hatte sich vor dem Arbeitsgericht Paderborn in einem Vergleich mit der gemeinnützigen Gesellschaft »Wohnen für Behinderte« auf eine Abfindung in Höhe von 45 000 Euro sowie eine Weiterzahlung des Gehalts bis zum 30. Juni 2006 verständigt (wir berichteten).
Die »Wohnen für Behinderte eGmbH«, in der auch der Caritasverband Paderborn Gesellschafter ist, betreibt in Borchen mit 35 Plätzen ein Heim für erwachsene Menschen mit Behinderungen sowie in Paderborn einen Ambulanten Dienst zur Familienunterstützung und an der Wilhelmshöhe eine Kurzzeitpflegeeinrichtung für Kinder, junge und heranwachsende Menschen mit Behinderung.

Artikel vom 25.11.2005