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GEZ verliert Rechtsstreit

Jagd auf Gebührenzahler


»Erst anmelden, dann einschalten!« - so appelliert die GEZ, ihr jedes Radio und jedes TV-Gerät zu melden und dafür zu zahlen: insgesamt mehr als 17 Euro pro Monat und Haushalt - sofern dort nicht noch Kinder mit eigenem Einkommen leben. Unbill droht allerdings nicht nur jenen, die »schwarz« sehen, sondern offenbar auch gesetzestreuen Gebührenzahlern - wie im Fall des Lemgoer Fahrlehrers. Der überwies brav für sein Heimgerät und das Radio im Dienstwagen, verweigerte den Obolus aber für ein TV-Gerät in seiner Fahrschule, das nachweislich nur zum Zeigen von Videos genutzt werden kann.
Davon unbeirrt befragten die Kontrolleure der GEZ jedoch nach Darstellung des Fahrlehrers sogar dessen Nachbarn, um »Belastendes« über den vermeintlichen »Schwarzgucker« zu erfahren. Nur: Da gab es nichts, wie sich gestern vor dem Verwaltungsgericht Minden zeigte.
Dass die GEZ einen solchen, von vornherein aussichtslosen Kampf über Jahre hinweg bis zum Prozess geführt hat, zeigt, wie sorglos dort offenbar mit unseren Rundfunkgebühren umgegangen wird. Gesunder Menschenverstand allein hätte gereicht, um diesen Streit schon vor Jahren zu den Akten zu legen.
Es darf befürchtet werden, dass der Fall des Lemgoers bei weitem kein Einzelfall ist. Deshalb sei den Inquisitoren der Gebührenzentrale geraten: »Erst (Gehirn) einschalten, dann (Klage) anmelden!« Christian Althoff

Artikel vom 25.11.2005