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Räuber erhält noch
eine milde Haftstrafe

Zwei Tankstellen überfallen: Vier Jahre


Bielefeld (uko). Das Landgericht hat einen Tankstellenräuber zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Obendrein ordnete die 9. Strafkammer die Unterbringung des drogenkranken Mannes in einer Entziehungsanstalt an.
Am 29. Dezember 2004 war Jurij F. (30), mit einer Papiertüte maskiert und bewaffnet mit einem gesplitterten Flaschenhals, in eine Tankstelle in Bad Salzuflen eingedrungen. Er schrie »Geld! Geld! Geld!« und erbeutete insgesamt 500 Euro.
Nur einen Tag später folgte ein Raubüberfall auf die Aral-Tankstelle an der Herforder Straße, die schon mehr als zehnmal das Ziel bewaffneter Täter war. Jurij F. hatte sich erneut eine Papiertüte mit Sehschlitzen übergezogen und stellte einen Kasten Bier zwischen die automatischen Glastüren, um seine Flucht zu sichern. Er erbeutete 549 Euro, wollte fliehen, wurde jedoch von einem Kunden festgehalten. Allerdings konnte sich Jurij F. losreißen und die Tankstelle verlassen.
Juriy F. hatte zudem am 11. Januar auf dem Neumarkt einen Passanten überfallen und dem Opfer Geldbörse und Papier abgenommen. Die Verfolgung dieser Tat stellte das Gericht jedoch ein.
Großen Raum im Prozeß nahm die Drogenabhängigkeit des Angeklagten ein. Gutachter Horst Sanner hatte trotz einer langen Rauschgiftkarriere und offensichtlicher Ausfallerscheinungen während der Straftaten eine verminderte Schuldfähigkeit des Rußlanddeutschen verneint. An dieses Votum hielt sich auch die 9. Strafkammer. Die Drogensucht führe fast »an die Grenze zur Persönlichkeitsstörung und auch an die Grenze zur verminderten Schuldfähigkeit«, sagte Kammervorsitzender Reinhold Hülsmann.
Allerdings nahmen die Richter für jede Tat einen sogenannten »minder schweren Fall« an und milderten damit jede Einzelstrafe. Beute und Beuteerwartung seien nicht so hoch gewesen, die Opfer in den Tankstellen hätten zudem »keine gravierenden Schäden« erlitten. Diese Fakten in Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit hätten zur Verringerung des Strafrahmens geführt.
Jedoch berücksichtigte das Gericht mehrere Vorstrafen des Mannes wegen Beschaffungskriminalität und die Tatsache, daß Jurij F. ein Bewährungsversager sei. Insgesamt seien vier Jahre Haft für beide Fälle der schweren räuberischen Erpressung angemesen.

Artikel vom 24.11.2005