23.11.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Bei Vollkasko Nutzen und Aufwand abwägen

Viele Fragen zum Thema Kfz-Versicherung

Bielefeld (WB/ef). Nicht zuletzt wegen der hohen Benzinpreise suchen viele Autofahrer nach Sparmöglichkeiten. Dazu gehören auch die Kfz-Versicherungen. Vier Versicherungskaufleute gaben gestern den Lesern am Telefon wertvolle Tipps.

Die Versicherung für den ersten Wagen meines Enkels ist sehr teuer. Kann man legal daran sparen?Ja, meistens. Wenn der Wagen als Zweitwagen der Eltern - oder von Ihnen - angemeldet wird, werden statt 240 Prozent Beitrag nur 140 Euro fällig, bei einigen Versicherern auch nur 85 Prozent. Hat Ihr Enkel den Führerschein schon mehr als drei Jahre, kann er auch selbst mit 140 Prozent bei der Versicherung einsteigen.

Wie lange sollte man die Vollkasko behalten, wann zur Teilkasko wechseln? Bitte Aufwand und den möglichen Nutzen gegenüberstellen. Die höchste Entschädigung ist bei einem älteren Wagen immer der Zeitwert - vor dem Unfall. Zahlt man etwa 200 Euro jährlich für die Vollkasko, bekäme aber nur 2000 für den ruinierten Wagen, ist die Teilkasko wohl sinnvoller.

Wir fahren in diesem Jahr 800 Kilometer mehr als vertraglich vereinbart. Zahlt man dann Strafe?Bestimmt nicht bei dieser geringen Überschreitung. Aber geben Sie ruhig die korrekte Kilometerzahl an, wenn Sie dazu jetzt schriftlich aufgefordert werden.

Worauf muss ich achten, wenn die Versicherung nicht löchrig sein soll? Erstens auf den Rabattretter, also auf Beibehalt des Höchstrabattes trotz eines verschuldeten Unfalls. Zweitens in Teilkasko auf Schadensersatz bei jedem Unfall mit einem Tier. Drittens in der Vollkasko auf Erstattung auch bei grober Fahrlässigkeit, etwa nach Unfall infolge eines Rotlichtverstoßes. Viertens auf Neuwertentschädigung mindestens im ersten vollen jahr.

Wie spare ich am besten bei der Autoversicherung? Indem man bei den Leistungen streicht, etwa in der Haftpflicht nur 50 statt 100 Millionen Euro versichert hat, in der Kasko hohe Selbstbehalte vereinbart, aus der Teilkasko den Ersatz bei Haarwildschäden streicht. Nicht zur Abmagerung des Schutzes führen weiche Rabatte wie Sonderrabatte für Wenigfahrer, für Frauen, für Garagenwagen. Diesen stehen aber bei Verstößen saftige Konventionalstrafen gegenüber, etwa 1000 Euro oder zwei zusäztzliche Jahresbeiträge à 100 Prozent.

Eigentlich will ich gar nicht kündigen, aber ein anderes Angebot ist 100 Euro günstiger. Was tun?Das neue Angebot der angestammten Agentur präsentieren. Meist kann sie dagegen halten. Aber nehmen Sie sich viel Zeit, um dabei auch die Leistungen zu vergleichen.

Artikel vom 23.11.2005