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EU-Gericht stärkt
ältere Beschäftigte


Brüssel (Reuters). Auch ältere Arbeitnehmer haben Anrecht auf unbefristete Arbeitsverträge. Das hat gestern der Europäische Gerichtshof entschieden und damit einen Teil der Hartz-Gesetze gekippt. Bislang sind in Deutschland für über 52-Jährige befristete Verträge erlaubt, die immer wieder verlängert werden können, ohne in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt zu werden.

Artikel vom 23.11.2005