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Verurteilt wegen
fahrlässiger Tötung

Brackweder (23) muss Geldstrafe zahlen


Brackwede/Halle (abe). Weil ein junger Mann aus Brackwede einen Moment nicht aufpasste, musste ein Mensch sterben. Es war Ostersamstag auf der B 68 in Halle, als für eine ältere Dame nach dem schweren Unfall jede Hilfe zu spät kam. Der Verursacher, 23 Jahre alt, musste sich gestern wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Erst im Gerichtssaal - also acht Monate nach dem tödlichen Unfall - entschuldigte sich der 23 Jahre alte Verursacher bei dem Sohn der Verstorbenen sowie den drei Beteiligten. Die Menschen, die an jenem Mittag kurz vor Ostern in den Unfall verwickelt worden waren, leiden noch immer an den Folgen ihrer Verletzungen, müssen zum Teil sogar noch einmal operiert werden.
Sekunden hat der 23-jährige Kälteanlagenbauer nicht aufgepasst. Er steuerte einen hellblauen VW Bulli des Modells T4 und war auf der Bundesstraße unterwegs in Richtung Halle. In einer langgezogenen Rechtskurve in Hesseln geriet er ein Stück auf die Gegenfahrbahn.
Der Bulli stieß mit dem roten Golf zusammen, in dem das spätere Opfer saß. Der Golf schleuderte in den Gegenverkehr und prallte frontal mit einem anderen Wagen zusammen. Die 72 Jahre alte Frau aus Halle konnte nicht mehr gerettet werden.
Ihr Sohn und drei weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Der Unfallverursacher blieb unverletzt.
Der Angeklagte versuchte nicht, sich herauszureden. Er sei auf die Gegenfahrbahn geraten, sagte er voller Reue. Warum er einen Moment nicht aufgepasst hat und trotz durchgezogener Linie in den Gegenverkehr kam, wisse er selbst nicht.
»Sie waren ein paar Sekunden unaufmerksam und haben somit eine Lawine ausgelöst«, sagte Richter Peeter-Wilhelm Pöld. Er verurteilte den jungen Mann, der sich bisher nichts zu Schulden hat kommen lassen, zu einer Geldstrafe von 3500 Euro.
Während der Urteilsverkündung weinte der 38 Jahre alte Sohn der Verstorbenen. Die Entschuldigung des Brackweders nahm er nicht an: »Sie kommt leider zu spät.«

Artikel vom 24.11.2005