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Höchststrafe
für Herisch A.

Moshammer-Mörder: lebenslänglich

München (dpa). Lebenslange Haft und Feststellung der besonderen Schwere der Tat: Mit der Höchststrafe hat das Landgericht München I gestern den Tod von Modemacher Rudolph Moshammer geahndet.

Gut zehn Monate nach dem Mord am Liebling der Münchner Gesellschaft folgte das Gericht damit in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte den 26 Jahre alten Iraker Herisch A. des Mordes und Raubes mit Todesfolge beschuldigt. Der Angeklagte habe Moshammer nach Sex-Spielen in der Nacht zum 14. Januar vorsätzlich angegriffen und erdrosselt. »Es kam Ihnen darauf an, Moshammer zu töten, um dann ungestört nach Geld suchen zu können«, wandte sich der Vorsitzende Richter Manfred Götzl an den Angeklagten. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kann Herisch A. auch bei guter Führung nicht nach 15 Jahren vorzeitig entlassen werden. Die Verteidigung kündigte Rechtsmittel an: Sie hatte für eine Freiheitsstrafe unter 15 Jahren wegen Totschlags plädiert.
Herisch A. hatte im Prozess gestanden, Moshammer mit einem Elektrokabel erdrosselt zu haben. Er bestritt jedoch, Geld aus dessen Haus geraubt zu haben. Nach Auffassung der Kammer hat er in jener Nacht jedoch eine unbekannte Summe, mindestens aber einen 200 Euro-Schein mitgenommen. Der 64-jährige Moshammer war am 13. Januar mit seinem Rolls-Royce auf der Suche nach Liebe in der Nähe des Münchener Hauptbahnhofs unterwegs. Der Iraker, der zuvor mehr als 1000 Euro in einem Spielsalon verloren hatte, habe es als Wink des Schicksals angesehen, als Moshammer neben ihm stoppte und ihn mit in sein Haus im vornehmen Vorort Grünwald nahm, sagte Götzl. Dort habe der Iraker beschlossen, den vermögenden Mann auszurauben. »So glaubte er, seine Spielverluste wieder auszugleichen.«
Als Moshammer zur Toilette ging, habe Herisch A. in einer Schublade das Kabel entdeckt und es genommen, um den prominenten Modemacher zu töten. Der Iraker habe Moshammer das Kabel vier Mal von hinten um den Hals geworfen, als dieser vor ihm die Treppe hinuntergehen wollte, um ihn nach Hause zu fahren. »Sie haben heimtückisch, aus Habgier und zur Ermöglichung eines Raubes getötet«, begründete Götzl das Urteil, das der Angeklagte mit gesenktem Kopf verhörte.
Es habe keinen Kampf und auch keinen Streit gegeben, betonte der Kammervorsitzende. Entgegen der Darstellung von Herisch A., wonach es einen handgreiflichen Streit gab, habe der Angeklagte einen vollkommen arglosen Moshammer überfallen.
Durch einen genetischen Fingerabdruck auf dem Kabel war die Polizei Herisch A. auf die Spur gekommen. Nicht einmal 48 Stunden nach der Tat war er festgenommen worden.

Artikel vom 22.11.2005