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Nicht jeder Umbau ist »hoffähig«

Erwerb eines landwirtschaftlichen Anwesens an Sonderregeln gebunden

Viele Menschen träumen davon, der Stadt den Rücken zu kehren und auf dem Land zu leben. Besonders begehrt sind ehemalige Bauernhöfe, die zumeist über großzügige Grundstücke und alten Baumbestand verfügen.
Gar nicht so einfach: Käufer eines Bauernhofes, die bauliche Veränderungen oder Erweiterungen planen, müssen eine landwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen: Das Bauamt verlangt einen so genannten »Businessplan«.Foto: BHW
Wer plant, einen Hof zu kaufen, sollte sich im Vorfeld über einige Besonderheiten informieren. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) hin. Denn Scheune und Ställe könnten nicht einfach in Wohnraum umgewandelt werden. Und so manche Umbaumaßnahme sei ohne den Nachweis einer landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht möglich.
Bei alten Bauernhöfen sollte die Gebäudesubstanz ganz besonders genau unter die Lupe genommen werden. In welchem Zustand ist das Dach? Ist es zum Beispiel gedämmt? Genügen die Elektroleitungen modernen Ansprüchen? Ist der Keller feucht? Und was kostet es, wenn man ihn als Wohnraum nutzen will und darum trockenlegen muss? Außerdem ist zu prüfen, ob der Hof an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen ist. »Will man ihn an die Kanalisation anschließen, stehen weitere Kosten an. Gleiches gilt für eine biologische Kläranlage«, sagt Peter Braschoß, Vorsitzender des IVD-West.
Schwierig können sich auch Ausbauten gestalten. Gerade bei älteren Gebäuden fehlt es oft an Grundrissen, die der Architekt für seine Planung sowie den Bauantrag benötigt. Der Käufer sollte sich auch nicht darauf verlassen, dass der Voreigentümer für seine Ställe, Scheunen und Unterstände, die er im Laufe der Zeit gebaut hat, über eine Baugenehmigung verfügte. Auskunft erteilt das örtliche Bauamt. Liegen die entsprechenden Genehmigungen nicht vor, können die Bauten nachträglich bewilligt werden. Sie werden in der Regel jedoch nur dann durchgewunken, wenn der Käufer nachweisen kann, dass er landwirtschaftlich tätig ist. Ist das nicht der Fall und genügen die Bauten noch dazu dem Baurecht nicht, kann das Bauamt den Abriss verfügen. »Dafür muss dann der neue Eigentümer geradestehen«, erklärt IVD-Makler Stephan Hinterecker.
Auch bei neuen Bauten gilt, dass das Bauamt diese nur dann bewilligt, wenn der Hof weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird: Will der Käufer zum Beispiel einen Wintergarten anbauen, muss er eine landwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen - egal ob im Haupt- oder Nebenerwerb. Um die so genannte »Priviligierung« zu erhalten, muss dem Bauamt ein »Businessplan« vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass der Agrarbetrieb nach einer Anlaufphase Gewinn erwirtschaften soll. Einen genaue Auflistung der Folgekosten (Sanierung, An- und Umbauten) sowie der anvisierten Einnnahmen verlangt auch die finanzierende Bank.

Artikel vom 03.12.2005