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Unfall vorgetäuscht
und Helfer überfallen

Polizei warnt vor neuer Straßenkriminalität

Von Jens Heinze
Bielefeld (WB). Schon wieder ist in Bielefeld auf offener Straße ein hilfsbereiter Autofahrer überfallen worden. Der 24-Jährige wurde erneut Opfer eines vorgetäuschten Unfalls.

Ein aufgeregt wirkender Junge hatte den Bielefelder im Stadtteil Windelsbleiche im morgendlichen Berufsverkehr am vergangenen Freitag gegen 7.30 Uhr auf einer Hauptverkehrsstraße zum Anhalten veranlasst und in eine Seitengasse gelotst. Dort erhielt der Pkw-Fahrer vom gebrochen Deutsch sprechenden Kind einen Stoß in den Rücken und wurde von drei Männern, die in einem Wagen gewartet hatten, zusammengeschlagen.
Während das Opfer auf dem Boden lag und sich gegen Fußtritte wehrte, rannte der Junge zum Auto des 24-Jährigen zurück und griff sich seine Geldbörse. Alle vier Täter flüchteten nach dem Überfall in einem Pkw (vermutlich Opel Vectra), der Bielefelder musste zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus. Das Portemonnaie, in dem sich kein Geld befunden hatte, stellten alarmierte Polizeibeamte wenig später auf einem Feld sicher. Der 24-Jährige war von der brutalen Tat so geschockt, dass er gegenüber der Kripo weder die Kriminellen noch das von ihnen benutzte Fluchtfahrzeug beschreiben konnte.
Einen ähnlichen Überfall ebenfalls auf einer Hauptverkehrsstraße hatte es bereits am 13. November in Bielefeld gegeben. Ein Autofahrer (30) war am frühen Abend im Stadtteil Lämershagen Opfer eines von drei Jugendlichen vorgetäuschten Fahrradunfalls geworden.
Erste Kriminalhauptkommissarin Heike Lütgert wertete diese brutalen Überfälle als neue Art der Straßenkriminalität, die es bislang in der Großstadt noch nicht gegeben habe. Die Leiterin des Kommissariates Vorbeugung beim Polizeipräsidium Bielefeld riet Autofahrern, im Zweifelsfall an einem fragwürdigen Unfallort erst einmal vorbeizufahren und dann in sicherem Abstand per Mobiltelefon oder von der nächsten Telefonzelle/Tankstelle aus die Polizei zu alarmieren. Dieses Verhalten sei völlig korrekt und erfülle nicht den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung, versicherte die Bielefelder Kripobeamtin.

Artikel vom 21.11.2005