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Mit einer Heirat hat es
Fürst Albert nicht eilig

Gala zur Amtsübernahme - Niederlage vor Gericht

Monaco (dpa). Mit internationalem Hochadel, Fanfaren und einem glamourösen Galaabend feiert Fürst Albert II. von Monaco an diesem Samstag den Höhepunkt seiner offiziellen Amtsübernahme.

Die Feierlichkeiten des Herrschaftsantritts haben aber bereits begonnen. Albert nahm die Huldigung der Staatsvertreter entgegen. In seiner Eröffnungsrede stellte er für seine Regentschaft Bestimmtheit und Energie in Aussicht. Er wünsche, die Rolle Monacos auf der internationalen Finanzszene zu verstärken und das Fürstentum mehr nach außen zu öffnen, sagte er. 100 Personen waren bei dieser nüchternen Veranstaltung ohne Pomp anwesend, darunter auch die Fürstenfamilie. Albert trug ein schlichtes, graues Jackett und ein weißes Hemd, Caroline von Hannover und Prinzessin Stéphanie cremefarbene Kostüme.
In Bezug auf seine Familienplanung kündigte Fürst Albert II. an, sich keinem gesellschaftlichen Druck zu beugen. »Ich werde selbst und allein entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt für eine Heirat gekommen ist«, sagte der 47-jährige Junggeselle. »Ich habe nie gesagt, dass ich nicht heiraten will, aber ich habe es nicht eilig«, sagte der in einem Interviews.
Im vergangenen Juli hatte er die Vaterschaft des zwei Jahre alten Alexandre aus einer Beziehung zu der ehemaligen Flugbegleiterin Nicole Coste (33) aus Togo anerkannt. Im Rechtsstreit um die Berichterstattung über Alexandre und seine frühere Freundin musste Fürst Albert am Freitag erneut eine juristische Niederlage hinnehmen. Seine Klage gegen die deutsche Zeitschrift »Bunte« wurde von dem in Freiburg ansässigen 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe abgewiesen. Die Berichterstattung des Blattes habe den Fürsten nicht in seiner Intimsphäre verletzt, hieß es zur Begründung. Sie stelle auch keinen ungerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre des Fürsten dar. Das Oberlandesgericht bestätigte mit dem Richterspruch ein Urteil des Landgerichtes Freiburg. Dieses hatte den Antrag des Fürsten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Ende Juli abgelehnt.
Dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit komme ein größeres Gewicht zu als dem Interesse des Fürsten am Schutz seiner Privatsphäre, teilte das OLG mit. Es sei das legitime Recht der Presse, über den Sohn des Monarchen und damit über einen möglichen Erb- und Thronfolger zu berichten.

Artikel vom 19.11.2005