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GEZ will 18 000 Euro eintreiben

Seniorenheim soll für 66 noch nie genutzte Kopfhörerbuchsen bezahlen

Von Christian Althoff
Bad Salzuflen (WB). Mehr als 18 000 Euro verlangt die Gebühren-Einzugs-Zentrale (GEZ) in Köln von einem Seniorenheim in Bad Salzuflen - für 66 Radioanschlüsse, die noch niemals benutzt worden sind. Gegen den Gebührenbescheid hat das Altenheim jetzt Klage eingereicht.
180 ältere Menschen leben im Altenwohn- und Pflegeheim Salze-Stift in Bad Salzuflen.

Das Altenwohn- und Pflegeheim Salze-Stift (insgesamt 180 Plätze) am Rande der Kurstadt hatte 1998 einen neuen Trakt mit 33 Doppelzimmern eröffnet. In jedem Raum war hinter den Betten eine Lichtleiste montiert worden, in der sich auch zwei Anschlussbuchsen befinden. Wer hier einen Kopfhörer einstöpselt, hört einen Radiosender, der vom Büro des Altenheims aus in die Anlage eingespeist werden kann. »Aber das ist blanke Theorie«, sagt Ingelore Rockel, die Pflegedienstchefin und stellvertretende Leiterin der Einrichtung. »Die 66 Kopfhörer, die zu der Anlage gehören, liegen seit 1998 verpackt bei uns im Keller. Keiner unserer Senioren wollte bis heute das Angebot nutzen, und deshalb haben wir auch noch nie ein Radioprogramm eingespeist.«
Natürlich verfügen etliche der älteren Menschen im Salze-Stift in ihren Zimmern über eigene Radiogeräte und Fernseher: »Die sind dann aber auch auf den Namen des jeweiligen Benutzers bei der GEZ angemeldet«, erklärt Ingelore Rockel. Die Senioren zahlen also die üblichen GEZ-Gebühren: 5,52 Euro im Monat für ein Radio, 17,03 Euro, wenn sie außerdem einen Fernseher besitzen.
Das hat die GEZ (Slogan: »Erst anmelden, dann einschalten!«) allerdings nicht daran gehindert, der Trägerin des Heims, der Maternus GmbH & Co KG, einen Gebührenbescheid für die 66 Kopfhörerbuchsen (»Hörstellen«) zu schicken. Maternus-Anwalt Dr. Eckhard Zabel: »Die GEZ verlangt für den Zeitraum Juni 1998 bis Februar 2003 eine Nachzahlung von mehr als 18 000 Euro - ein Unding!«
Der Rechtsanwalt kritisiert, dass die GEZ Geld für eine Leistung verlangt, die nie in Anspruch genommen worden sei: »Wenn alle Kopfhörer verpackt im Keller liegen, kann auch niemand Radio hören!« Zudem gebe es im Rundfunkgebührenrecht die Möglichkeit für Krankenhäuser, Altenheime und ähnliche Einrichtungen, eine Befreiung von der Gebührenpflicht zu beantragen: »Das haben wir getan, und diesem Antrag hat die GEZ zu Unrecht nicht stattgegeben.« Außerdem sei ein Teil der Forderung bereits verjährt, erklärte Eckhard Zabel. Der Anwalt hat inzwischen Klage beim Verwaltungsgericht in Minden eingereicht und will erreichen, dass der Gebührenbescheid der GEZ aufgehoben wird.
Von der Gebühren-Einzugs-Zentrale war gestern keine Stellungnahme zu dem Fall zu bekommen.

Artikel vom 18.11.2005